§1. Werbeauftrag
(1) Als Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden AGB der Firma TourMedia ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, von Bekanntmachungen, Dienstleistungen und Produkten der Auftraggeber. Die Verbreitung erfolgt ausschließlich über die Webseite https://tourmedia-service. de
(2) Für die Erbringungen der Leistungen sind ausschließlich nur die AGB von TourMedia und die übermittelte Preisliste gültig. (Die Gültigkeit der AGB des Auftragsgebers sind ausdrücklich ausgeschlossen.)
§2. Werbemittel
(1) Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht ein Werbemittel
- aus Bildern und Texten
- aus einer sensitiven Fläche, welche durch anklicken die Verbindung zu einer vom Auftraggeber genannten Internet-Adresse (Link) herstellt, die im Bereich und Verantwortung des Auftragsgebers liegt. Für deren Inhalte ist allein nur der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Die Werbemittel, die als solche nicht erkennbar sind, werden durch den Auftragnehmer als solche deutlich erkennbar gemacht.
§3. Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt grundsätzlich durch schriftliche oder E-Mail-Bestätigung zu stande. Fernmündliche Absprachen sind durch nachträgliche E-Mail-Kommunikation zu bestätigen.
(2) Werbung für mehr als einen Partner in einem Werbeauftritt benötigen eine Zustimmung aller beteiligten Partner. Auch muss, wenn eine Werbeagentur beim Auftraggeber beteiligt ist, dessen Zustimmung durch den Auftraggeber eingeholt werden.
§4. Abwicklungsfrist
(1) Wird beim Vertragsabschluss das Recht des Auftragsgebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Vertrag innerhalb eines Jahres seit dem Vertragsabschluss abzuwickeln.
§5. Auftragserweiterung
(1) Bei einem Abschluss ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der in § 4 genannten Frist auch über die im Auftrag vereinbarte Menge weitere Werbemittel abzurufen. Gültig ist hierbei die aktuelle Preisliste.
§6. Nachlasserstattung
(1) Wird der Auftrag nicht erfüllt unter Umständen, die TourMedia nicht zu verantworten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlichen geleisteten und der vereinbarten Leistung zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
§7. Datenlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, dem Format, Inhalt und technischen Vorgaben von TourMedia entsprechende Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Schaltungstermin zu liefern.
(2) Die Pflicht von Tourmedia zur Aufbewahrung der Werbemittel endet drei Monate nach Beendigung des vereinbarten Vertrages.
(3) Kosten für gewünschte Veränderungen und nachträgliche Anpassungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
§8. Ablehnungsbefugniss
(1) TourMedia behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe abzulehnen bzw. zu sperren, wenn:
- deren Inhalt gegen Gesetze und behördliche Bestimmungen verstoßen,
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde,
- deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer wegen des Inhalts, der Herkunft unter Beachtung des Urheberrecht oder der vorliegenden technischen Form unzumutbar ist.
(2) Tourmedia kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Veränderungen der Inhalte der Werbemittel selbst vornimmt und insbesondere durch Veränderungen der Verlinkungen die Voraussetzungen des Abschnitt (1) erfüllt werden.
§9. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass er alle Rechte besitzt, welche zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen sind. Der Auftraggeber stellt TourMedia im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird TourMedia von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TourMedia nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt TourMedia alle für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht (zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,) Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
§10. Gewährleistung des Auftragsnehmers TourMedia
(1) TourMedia gewährleistet im Rahmen der vereinbarten Anforderungen eine dem üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbung. Dem Auftraggeber ist bekannt, das es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird:
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxies (Zwischenspeichern)
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
(4) Außerhalb seines Wirkungsbereiches trägt TourMedia nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Der Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf den Server von TourMedia.
(5) Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server von TourMedia liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden und der Auftraggeber das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des Auftraggebers bzw. eines Dritten bereitstellt, übernimmt TourMedia keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit.
(6) Tourmedia wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. TourMedia wird sich bemühen, den Service über das Web stets zugänglich zu halten.
(7) TourMedia ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr und/oder die Haftung. TourMedia übernimmt keine Haftung für die Zugangsqualität und Zugangsmöglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation.
§11. Leistungsstörungen und Mängelrüge
(1) Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die TourMedia nicht zu vertreten hat (softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungs-bereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
(2) Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt.
§12. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Tourmedia. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung übersteigt aber nicht die Höhe der vereinbarten Vergütung. Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers nur gestützt werden, soweit sie von TourMedia gemäß §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind
§13. Preisliste
(1)Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste von TourMedia. Diese wird vor Vertragsabschluss dem Auftraggeber übermittelt. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von TourMedia mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
§14. Abrechnung
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt im Monat des Erscheinens der Werbung sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Zahlungziel ist 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen wird 2% Skonto, wenn keine älteren Rechnungen unbezahlt sind.
(2) Sollte der Auftraggeber die Werbemittel nicht zum vereinbarten Termin bereitstellen, ist TourMedia berechtigt, die Rechnungsstellung sofort vorzunehmen. TourMedia verpflichtet sich, bei Nachlieferung der Werbemittel diese unverzüglich zu veröffentlichen.
(3) TourMedia ist berechtigt, fehlerhafte Rechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom Auftraggeber nur ausgeübt werden, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§15. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§16. Kündigung
(1) Der Vertrag hat die in der Auftragsbestätigung genannte Laufzeit. (2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt wird oder eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
§17. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen der DSGVO abgewickelt.
§18. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragsnehmers TourMedia. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von TourMedia. (Soweit Ansprüche von TourMedia nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von TourMedia vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.