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Chronik vom Nationalpark

Innerhalb des LSG entstanden:

  • 1961 das NSG Großer Winterberg und das NSG Kirnitzschklamm
  • 1966 das Gebiet des Großer Zschand
  • 1986 die Erweiterung Poblätzschwände, Pechofenhörner und Raumberg

Zusätzlich zu den Naturschutzgebieten wurden Totalreservate eingerichtet:

  • 1979 das Totalreservat Böses Horn in den Bärenfangwänden
  • 1989 die Totalreservate Auerhahnsteig und Weberschlüchte

1990 Ausweisung vom Nationalpark Sächsische Schweiz
2000 Ausweisung vom Nationalpark České Švýcarsko (Böhmische Schweiz)

Mit der Gründung des Nationalparks wurde die Sächsische Schweiz in ein einheitliches, international übliches und vergleichbares Schutzgebiet umgewandelt. Einen besonderen Schutz genießen die Kernzonen. In ihnen wird die Natur sich selbst überlassen und es gibt keine forstwirtschaftlichen Eingriffe mehr.
Ausnahmen sind:

  • Eingrenzung einer Massenvermehrung von Forstinsekten
  • Förderung einzelner Weißtannen
  • Zurückdrängung fremder, expansiver Baumarten
  • Erhaltung besonders markanter Sichtbeziehungen
  • Entnahme und Verwendung von Bäumen zur Wegeunterhaltung in schwer zugänglichen Geländebereichen

Im westlichen Bereich des Nationalparkes umfassen die Kernzonen die Bastei, das Polenztal und das Brandgebiet. Im östlichen Bereich sind es der Große Winterberg, der Große Zschand, und die Kirnitzschklamm.
Die Festlegung von Naturdynamikzonen war Voraussetzung, damit der Nationalpark der Sächsischen Schweiz von der IUCN (World Conservation Union) als Nationalpark anerkannt wurde. Nach den Richtlinien müssen mindestens 75 % der Fläche als Kernzone ausgewiesen sein.