Im Nebenland Schlesien musste differenzierter vorgegangen werden. Schweden, die Schutzmacht der Protestanten, setzte eine Sonderreglung für Schlesien durch. In Breslau und in den protestantischen, piastischen Fürstentümern wurde die evangelische Religionsausübung erlaubt, aber sie war an Bedingungen gebunden:
- Die Kirchen durften nicht aus Stein sein, sondern nur aus Holz, Lehm und Stroh.
- Die Bauzeit durfte ein Jahr nicht überschreiten
- Die Baukosten hatte die Gemeinde zu tragen.
- Sie durften keinen Glockenturm besitzen.
1707 in der Altranstädter Konvention wurde noch ein weiterer Vertragspunkt eingefügt - der Bau von Kirchtürmen und Einbau von Glocken war nun erlaubt.
Heute gibt es noch die Friedenskirchen in Schweidnitz und Jauer.
Im Jahr 2001 erfolgte die Aufnahme der zwei noch erhaltenen 350 Jahre alten Friedenskirchen in Schweidnitz und Jauer in die Liste des
UNESCO – Welterbe.