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Das Münster „Unserer Lieben Frau zu Freiburg“ ist die römisch-katholische Stadtpfarrkirche der Stadt Freiburg im Breisgau. Sie wurde von etwa 1200 bis 1513 erbaut. Die Folge dieser langen Bauzeit ist, dass man am Kirchenbau Baustile von der Romanik bis hin zur Spätgotik findet.

Das Münster hat eine Länge von 125,80 m. Die Innenhöhe vom Mittelschiff beträgt 25,70 m, die Vierungskuppel misst 30,30 m und der gesamte Rauminhalt vom Bau erreicht 80.300 m³.
Der markante Turm ist 116 m hoch und besitzt eine Aussichtsplattform in 70 m Höhe.

Freiburger Münster

Nach neuesten Forschungen wurde festgestellt, dass der Straßburger Münsterbaumeister Erwin von Steinbach auch die Entwürfe für den Turm vom Freiburger Münster erstellte.
Kunsthistoriker bezeichnen den Maßwerksturmhelm als einen der schönsten Kirchtürme. Baumaterial war Sandstein vom Lorettoberg im Südwesten der Stadt.
Zwölf Jahre war der Turmhelm seit 2006 zur Renovierung eingerüstet.

Die erste Kirche in Freiburg lies der Herzog Konrad I. von Zähringen im Zusammenhang mit der Stadtgründung um 1120 errichten. Die Zähringer ließen sich im Kloster St. Peter bestatten.

Der letzte Herzog Berthold V. wollte eine Grablege in Freiburg, deshalb begann er 1200 den Bau einer romanischen Basilika an der Stelle der alten Kirche. Von diesen spätromanischen Bauteilen sind das Querschiff und die Untergeschosse der Seitentürme erhalten, die später gotisch aufgestockt wurden.

Ab etwa 1230 wurde der Bau im neuen Gotikstil weitergeführt mit dem Langhaus und Westturm. Dieser Turm war um 1330 fertig. Er ist der früheste Maßwerkturmhelm der Gotik. Danach erfolgte der Umbau des Chores.

Die Weihe des neuen Münsterchors nahm 1513 der Konstanzer Weihbischof vor. Der König Maximilian I. stiftete für den Chor Glasmalereien. Später wurden Anbauten hinzugefügt, so im 16. Jh. an die Südfassade des romanischen Querschiffs die Renaissancevorhalle sowie im 19. / 20. Jh. Stützstrebenaufsätze um den Hochchor.

 Das Münster blieb 1944 beim Bombenangriff weitgehend unzerstört, die Altstadt um das Münster war jedoch total zerstört. Nur das Dach wurde beschädigt, konnte aber bis zum Winter 1945/46 wieder geschlossen werden. Die wertvollen Glasfenster waren zum Glück ausgelagert.

Rechtlich ist das Freiburger Münster eine Besonderheit. Ab dem Ende vom 13. Jh. gehörte das Münster nicht der Kirche. Nach dem Zähringer Herzog waren die Grafen von Freiburg Patronatsherren. Diese kamen aber nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Daraufhin richteten die Bürger eine Stiftung ein. Mit Hilfe vom „Münsterfabrikfond-Fabrica ecclesiae“ wurde der Weiterbau des Münsters organisiert. Der Rat der Stadt verwaltete die Stiftung.

Obwohl 1464 die Münster-Pfarrei für den Unterhalt der Universität sorgte, blieb der Fond unberührt. Mit der Gründung vom Großherzogtum Baden kam das gesamte Kirchenvermögen an den Staat.
Mit der Gründung des Erzbistums Freiburg 1821/27 wurde das Münster zur Kathedrale des Erzbischofs. Das Bistum gründete ein Domfabrikfonds, der für die Kathedralgottesdienste zuständig ist.

Die Eigentumsfrage wurde mit einem Vertrag 1901 geregelt. Das Münster gehört demnach dem Münsterfabrikfonds der Stadt und ihm obliegt die Baupflicht. Der Freiburger Münsterbauverein e.V. betreibt die Münsterbauhütte.